Vom Untersuchungsgespräch zum strukturierten Befragungsteil des IV-Gutachtens.

Für das Schweizer IV-Gutachten bringt der Modus Exploration & Anamnese eine eigene Vorlage mit. Seit 2022 wird das Untersuchungsgespräch der IV-Begutachtung in der Regel als Tonaufnahme aufgezeichnet (Art. 44 Abs. 6 ATSG). Tippiti macht aus dieser Aufnahme den Befragungsteil Ihres Gutachtens: Teil 3 in der fest vorgegebenen Gliederung – ausgearbeitet in indirekter Rede und Schweizer Orthografie.

Tippiti transkribiert das Gespräch zwischen Ihnen und der versicherten Person zunächst wortgetreu, ordnet die Angaben den Gliederungspunkten zu und validiert das Ergebnis mehrstufig gegen das Transkript – mit besonderem Gewicht auf Vollständigkeit. Was hinter diesem Prüfprozess steckt, zeigt Warum Tippiti.

Untersuchungsgespräch.DS2 1:12:40

«Am Morgen bringe ich zuerst die Kinder zur Schule, danach lege ich mich meistens wieder hin»

Befragungsteil.docx validiert
Tagesablauf Am Morgen bringe die versicherte Person zuerst die Kinder zur Schule, danach lege sie sich meist wieder hin.

Probieren Sie Tippiti aus

Die Aufnahme existiert bereits. Tippiti macht sie nutzbar.

Mit der Reform «Weiterentwicklung der IV» gilt seit dem 1. Januar 2022: Das Untersuchungsgespräch zwischen sachverständiger Person und versicherter Person wird als Tonaufnahme aufgezeichnet und zu den Akten genommen – die Anamneseerhebung und die Beschwerdeschilderung, sofern die versicherte Person nicht verzichtet.

Die Aufnahme dient als Beweismittel: Im Einwand- oder Beschwerdeverfahren wird geprüft, ob die Aussagen der versicherten Person im Gutachten korrekt wiedergegeben sind. Eine Pflicht, die Aufnahme zu verschriftlichen, besteht nicht – aber das Gutachten muss dem Abgleich mit der Aufnahme standhalten.

Genau hier setzt der Modus an: Der Befragungsteil entsteht direkt aus der Aufnahme – nicht aus Notizen oder dem Gedächtnis. Was im Gutachten steht, hat seine Fundstelle im Gespräch und seinen Platz in der Gliederung.

Die Gliederung ist vorgegeben. Tippiti hält sie ein.

Die Struktur des IV-Gutachtens ist im Anhang zum Kreisschreiben über das Verfahren in der Invalidenversicherung (KSVI) fest vorgegeben. Tippiti erstellt Teil 3 exakt nach dieser Vorlage. Auf Wunsch ergänzt Tippiti zusätzlich die abschliessende Zusammenfassung.

Feste Gliederung, wörtliche Überschriften

Von den spontanen Angaben im offenen Interview (3.1) über die vertiefende Befragung (3.2) mit psychiatrischer, somatischer, Familien-, Sozial- und Arbeitsanamnese bis zum Tagesablauf: Jede Überschrift der Vorlage erscheint an ihrem Platz. Kommt zu einem Punkt im Gespräch nichts vor, weist Tippiti ihn mit «nicht erfragt» aus.

Thematisch zugeordnet, nicht chronologisch

Gespräche springen. Die Angabe zur früheren Anstellung fällt vielleicht erst beim Tagesablauf. Tippiti ordnet nach Thema, nicht nach Gesprächsverlauf, und führt verstreute Angaben am vorgesehenen Gliederungspunkt zusammen.

Indirekte Rede, Zitate wo es zählt

Die Angaben der versicherten Person stehen in indirekter Rede (Konjunktiv I): «Befragt zu den Beschwerden, gibt die Versicherte an, sie sei …». Charakteristische Aussagen erscheinen als wörtliche Zitate, aber nur, wenn sie tatsächlich so gefallen sind.

Details bleiben Details

Zahlen, Daten, Namen, Häufigkeiten, Begründungen: Beiläufige Angaben werden nicht zusammengekürzt. Erzählt die versicherte Person, mit welchem Hund sie wie lange spazieren geht, steht genau das im Text – denn was heute nebensächlich wirkt, kann im Verfahren relevant werden.

Ihre Diktate im Gespräch

Diktieren Sie während der Untersuchung Psychostatus-Formulierungen oder Befundnotizen, erkennt Tippiti den Wechsel und arbeitet die Passage aus. Gehört sie nicht in die Befragung, erscheint sie gesammelt am Ende des Dokuments, klar gekennzeichnet.

Schweizer Orthografie

Durchgehend Schweizer Orthografie, Datumsformate und Fachbegriffe in der Schreibweise der medizinischen Fachsprache. Das Geschlecht der versicherten Person wird aus dem Gespräch abgeleitet und konsistent durchgehalten.

Vollständigkeit ist hier keine Tugend. Sie ist Pflicht.

Der Befragungsteil eines IV-Gutachtens lässt sich jederzeit mit der Tonaufnahme abgleichen – sie liegt bei den Akten. Eine ausgelassene Angabe ist deshalb kein Schönheitsfehler, sondern ein Risiko. Vollständigkeit ist das, worauf dieser Modus ausgelegt ist.

Eine unabhängige Validierungsinstanz[TOOLTIP] Eine separate Prüfungsstufe durch ein anderes Modell, welches das Ergebnis gegen definierte Fehlerklassen abgleicht – Schreibweisen, Orts-/PLZ-Kombinationen, ICD-Plausibilität, Widersprüche zwischen Satzteilen, etc.

Geprüft wird die Stimmigkeit des Textes, um Transkriptionsfehler weiter zu reduzieren, nicht die medizinische Richtigkeit von Diagnosen oder Bewertungen. [/TOOLTIP]
prüft jeden Gliederungspunkt gegen das wortgetreue Transkript. Sie kontrolliert, ob alle Angaben übernommen, nichts hinzugedichtet und Zitate wörtlich wiedergegeben wurden. Dabei wird auch geprüft, ob die vorgesehenen fachlichen Kennzeichnungen und Konventionen korrekt angewendet wurden. Bei Lücken wird gezielt nachkorrigiert und erneut geprüft.

Das Ergebnis liest sich dann so:

Gespräch
«Einkaufen geht schon, na ja, die schweren Sachen trägt dann halt mein Mann»
Befragungsteil
Einkäufe könne sie grundsätzlich selbst erledigen, die schweren Sachen trage ihr Mann.

Die Form ändert sich, die Aussage nicht – aus der Nebenbemerkung im Gespräch wird eine dokumentierte Angabe im Befragungsteil.

So prüft die Validierung
  • Jede Angabe der versicherten Person im Text – Abgleich gegen das komplette Transkript
  • Jede Aussage benötigt eine Grundlage im Gespräch
  • Gliederung wörtlich und vollständig eingehalten
  • «Zitate» nur, wenn wörtlich so gesagt
  • Bei Lücken: Nachkorrektur und erneute Prüfung

Was der Befragungsteil kostet.

Für den Befragungsteil gilt der Preis des Modus Exploration & Anamnese: 1,50 € pro 1.000 Zeichen des fertigen Textes. Im Preis steckt der komplette Ablauf, den ein Befragungsteil nach KSVI-Gliederung verlangt – von der wortgetreuen Transkription bis zur Vollständigkeitsvalidierung in mehreren Runden.

Ein Befragungsteil von rund 20.000 Zeichen kostet damit 30,00 €. Die Aufnahme entsteht bei der IV-Begutachtung ohnehin – abgerechnet wird nur der fertige Text, nicht die Länge des Gesprächs.

Alle Modi-Preise im Überblick
1,50 € pro 1.000 Zeichen
Befragungsteil, ~20.000 Zeichen 30,00 €
Ausführlicher Befragungsteil, ~30.000 Zeichen 45,00 €
Strukturierung in die feste Gliederung
Word-Export inklusive
Keine Grundgebühr, keine Mindestlaufzeit
Jetzt kostenlos testen
Sie erhalten kostenlos 20.000 Zeichen zum Testen

Häufige Fragen zum IV-Gutachten

Welche Tonaufnahme lade ich für das IV-Gutachten hoch?

Die Tonaufnahme des Untersuchungsgesprächs, die in der IV-Begutachtung seit 2022 standardmässig zu den Akten genommen wird. Tippiti unterstützt alle gängigen Formate, einschliesslich DSS und DS2 aus Diktiergeräten sowie MP3, WAV usw.

Die Verarbeitung läuft DSGVO-konform mit Auftragsverarbeitungsvertrag, und Ihre Aufnahmen werden nicht für das Training von KI-Modellen genutzt. Einzelheiten zur Datenverarbeitung finden Sie auf der Datenschutzseite.

Hält sich Tippiti an die offizielle Gutachtenstruktur?

Ja. Der Befragungsteil folgt der festen Gliederung aus dem Anhang zum Kreisschreiben über das Verfahren in der Invalidenversicherung (KSVI): 3.1 spontane Angaben der versicherten Person im offenen Interview, 3.2 vertiefende Befragung mit den Unterpunkten der Anamnese bis hin zu Tagesablauf, Behandlungen und Zukunftsvorstellungen.

Alle Überschriften erscheinen wörtlich und in der vorgegebenen Reihenfolge. Zu Punkten ohne Angaben im Gespräch steht «nicht erfragt».

Wie stellt Tippiti sicher, dass nichts dazuerfunden oder ausgelassen wird?

Die Validierung gleicht den Befragungsteil in beide Richtungen gegen das Transkript ab:

  • Fehlt eine Angabe der versicherten Person, wird nachkorrigiert.
  • Steht etwas im Text, das im Gespräch nicht vorkam, wird es entfernt.

Wörtliche «Zitate» erscheinen nur, wenn sie tatsächlich so gefallen sind. Lücken werden als «nicht erfragt» ausgewiesen statt aufgefüllt.

Was passiert mit meinen Diktaten während der Untersuchung?

Tippiti erkennt von selbst, wenn Sie während des Gesprächs ins Diktieren wechseln.

Gehört die diktierte Passage inhaltlich zur Befragung, wird sie am passenden Gliederungspunkt eingearbeitet. Gehört sie nicht dazu (etwa Psychostatus-Formulierungen), erscheint sie gesammelt und klar gekennzeichnet am Ende des Dokuments. Aussagen der versicherten Person führt Tippiti nicht als Diktierbefehle aus – sie bleiben Teil der Befragung.

Erhalte ich das Wortprotokoll des Untersuchungsgesprächs?

Nein, das wortgetreue Transkript bleibt interne Arbeits- und Prüfgrundlage. Ausgegeben wird der strukturierte Befragungsteil, und die Tonaufnahme selbst liegt ohnehin bei den Akten.

Benötigen Sie das Gespräch als Protokoll, ist der Modus Gespräch & Interview der passende Weg.

Funktioniert das auch, wenn die versicherte Person Schweizerdeutsch spricht?

Ja. Mundart im Untersuchungsgespräch wird bei der Transkription verstanden. Der Befragungsteil gibt die Angaben in Schriftsprache wieder, in Schweizer Orthografie mit ss statt ß.

Weitere häufig gestellte Fragen und Antworten finden Sie hier

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