Gutachter und Ärzte geben seit Jahrzehnten Diktate an externe Schreibkräfte weiter. Tippiti verschriftlicht Ihre Diktate genauso – nur per KI statt per Schreibkraft. Wie ein Schreibbüro erstellt Tippiti keine eigenständigen medizinischen Befunde, Diagnosen oder Bewertungen.
Dass das zulässig ist, hat der Gesetzgeber 2017 geregelt: In der Begründung zur Reform der ärztlichen Schweigepflicht nennt er „Schreibarbeiten“ ausdrücklich als Beispiel für zulässige externe Mitwirkung.
Wie Tippiti technisch arbeitet – Korrektur[TOOLTIP] Korrektur bedeutet die Auflösung und Behebung von Transkriptions- und Diktatfehlern. [/TOOLTIP], Faktenprüfung[TOOLTIP] Faktenprüfung bedeutet die Prüfung klar abgleichbarer Angaben im Diktat – etwa Eigennamen, Medikamentennamen, ICD-Codes, Orts- und PLZ-Kombinationen, etc. Eine medizinische Bewertung von Diagnosen oder Befunden ist nicht Teil der Prüfung. [/TOOLTIP], Plausibilitätsprüfung[TOOLTIP] Plausibilitätsprüfung bedeutet die Prüfung auf eindeutig logische Fehler, um Transkriptions- und Diktatfehler weiter zu reduzieren. [/TOOLTIP] und eine unabhängige Validierungsinstanz[TOOLTIP] Eine separate Prüfungsstufe durch ein anderes Modell, welches das Ergebnis gegen definierte Fehlerklassen abgleicht – Schreibweisen, Orts-/PLZ-Kombinationen, ICD-Plausibilität, Widersprüche zwischen Satzteilen, etc.
Geprüft wird die Stimmigkeit des Textes, um Transkriptionsfehler weiter zu reduzieren, nicht die medizinische Richtigkeit von Diagnosen oder Bewertungen. [/TOOLTIP] am Ende – beschreibt die Seite Welches Problem Tippiti löst.
Für Rückfragen Ihres Datenschutzbeauftragten stellt Tippiti im Kundenbereich eine fertige ergänzende Datenschutzinformation als PDF bereit.
Bei der Registrierung akzeptieren Sie unseren Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) nach Art. 28 DSGVO, inklusive Vertraulichkeitsverpflichtung. Ihre Dokumentationspflicht nach § 630f BGB bleibt davon unberührt: Die Behandlungsdokumentation führen Sie, Tippiti verschriftlicht das Diktat.
Ihre Datenschutzhinweise (Art. 13 DSGVO) müssen externe Auftragsverarbeiter erwähnen – was die meisten Praxen für Praxissoftware, Terminvergabe oder IT-Wartung ohnehin bereits tun. Wenn dort bereits eine Kategorie wie „externe Dienstleister“ steht, ist ein Dienst wie Tippiti – ebenso wie der Dienst eines externen Schreibbüros – in der Regel schon abgedeckt.
Wenn Sie als Schreibbüro Tippiti einsetzen, entsteht eine Unterauftragsverarbeitungskette: Ihr Auftraggeber (z. B. Gutachter) ist der Verantwortliche, Sie sind Auftragsverarbeiter, Tippiti ist Unterauftragsverarbeiter.
Den AVV akzeptieren Sie bei der Registrierung. Die Verschwiegenheitspflicht nach § 203 StGB gilt dann durch die gesamte Kette – von Ihrem Auftraggeber über Sie bis zu Tippiti. Wie Sie den Einsatz mit Ihrem Auftraggeber abstimmen, liegt bei Ihnen.
Ob eine Einwilligung nötig ist, richtet sich nach der Rechtsgrundlage, auf die Sie die Verarbeitung ohnehin stützen, etwa die Behandlung oder den Gutachtenauftrag. Die Einschaltung eines Auftragsverarbeiters begründet für sich keine zusätzliche Einwilligungspflicht. Es besteht eine Informationspflicht nach Art. 13 DSGVO, aber wenn Ihre Datenschutzhinweise bereits externe Dienstleister oder Auftragsverarbeiter erwähnen, ist das in der Regel schon erfüllt.
Ein Auftragsverarbeiter verschriftlicht Ihre Aufnahme – ob das eine Schreibkraft oder eine KI tut, ändert an den rechtlichen Anforderungen nichts. Die Begründung zur § 203-Reform nennt „Schreibarbeiten“ ausdrücklich als Beispiel für zulässige externe Mitwirkung.
Die Reform des § 203 StGB erlaubt die Weitergabe an externe Dienstleister, soweit sie erforderlich ist und der Dienstleister zur Verschwiegenheit verpflichtet wird. Genau das regelt unser AVV. Das Gesetz wurde unter anderem für diesen Fall geschaffen.
Ihre Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung verwendet. Kein Training von KI-Modellen, keine Weitergabe an unbeteiligte Dritte, Verarbeitung unter Einhaltung der DSGVO. Sie können Aufnahmen jederzeit vollständig löschen.
Weitere Informationen finden Sie unter Datenschutz & KI.
Die Server-Infrastruktur von Tippiti läuft in zertifizierten Rechenzentren innerhalb der EU. Ihre Aufnahmen, die daraus entstandenen Texte und die Versionsverläufe werden in der EU gespeichert.
Die KI-Verarbeitung erfolgt durch Sprachmodelle mehrerer Anbieter. Mit jedem Anbieter besteht ein Auftragsverarbeitungsvertrag, die Verarbeitung erfolgt DSGVO-konform. Die aktuellen Anbieter und ihre Verarbeitungsorte sind in Anlage 2 unseres AVV dokumentiert, einsehbar im Kundenbereich.
Aufgrund der Funktionsweise von Tippiti kommen mehrere unabhängige Modelle zum Einsatz. Tippiti arbeitet modell-agnostisch und kombiniert Sprachmodelle führender Anbieter, jeweils ausgewählt nach Eignung für die jeweilige Rolle. Die aktuellen Anbieter sind im AVV (Anlage 2) gelistet.
Alle eingesetzten Anbieter sind vertraglich verpflichtet, Ihre Daten nicht für Trainingszwecke zu nutzen. Tippiti selbst trainiert ebenfalls keine Modelle mit Ihren Daten.
Die Webrecherche wird nicht bei jeder Verarbeitung ausgelöst, sondern gezielt bei einzelnen Sachbegriffen, deren Schreibweise oder Existenz nicht eindeutig aus dem Modellwissen abgleichbar ist – z. B. neue Medikamente, seltene Wirkstoffe, ungewöhnliche Eigennamen usw.
Übermittelt wird ausschließlich der isolierte Sachbegriff – ohne Kontext der Aufnahme oder des Dokuments, Sprecher- oder Auftraggeber-Information oder Patientenbezug. Konkret heißt das: „Carbamazepin“ wird gesucht, nicht „Patient nimmt seit drei Jahren Carbamazepin“.
Ergänzend zum Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) stellt Tippiti im Kundenbereich eine laufend aktualisierte „Ergänzende Datenschutzinformation“ als PDF zum Download bereit. Sie ist speziell für Datenschutzbeauftragte gedacht und beantwortet die typischen Folgefragen zum AVV.
Das Dokument beschreibt je KI-Subprozessor die Transfergrundlage, den Trainingsausschluss, die menschliche Einsicht, die anbieterseitige Aufbewahrung, die Verschlüsselung und die Zertifizierungen samt Verweisen auf das jeweilige DPA. Außerdem erläutert es Löschung und Nachweis gegenüber Betroffenen sowie die Unterstützung bei einer Datenschutz-Folgenabschätzung.
Der Download ist im Kundenbereich auf der Seite „Anlage 2: Unterauftragsverarbeiter“ verfügbar.
Aufnahmen, daraus entstandene Texte und alle Versionen können Sie selbst vollständig löschen.
Details zu Aufbewahrung und Löschung nach Vertragsende finden Sie im AVV.
Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechtsberatung dar. Sie ersetzen nicht die individuelle Prüfung durch einen Datenschutzbeauftragten oder Rechtsanwalt. Trotz sorgfältiger Recherche übernehmen wir keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität.
Laden Sie ein Testdiktat hoch und sehen Sie, was Tippiti aus Ihrer Aufnahme macht – kostenlos, ohne Registrierung und unverbindlich.